SOS & FAQ

SOS & FAQ - schnelle Hilfe in Düsseldorf und häufige Fragen

Auch die beste Zahnspange kann mal zwicken oder Probleme machen. Keine Sorge: Meist handelt es sich nicht um einen echten Notfall, sondern um kleine Zwischenfälle, die sich gut überbrücken lassen, bis wir uns in der Praxis darum kümmern können. 

Warum kleine Probleme entstehen können

Die Zähne verschieben sich während der Behandlung – und genau das ist ja das Ziel. Damit verändert sich auch die Spange kontinuierlich. In unserer Praxis kontrollieren gleich drei Personen deine Zahnspange, bevor du die Praxis verlässt: die Assistenz, die Ärztin und du selbst. Trotzdem können durch die Zahnbewegungen später pieksende Stellen entstehen. Das lässt sich jedoch leicht beheben. 

Wann du sofort handeln solltest

  • Verletzungen durch die Zahnspange, die bluten oder sich entzünden
  • Ein Gerät ist komplett herausgefallen oder zerbrochen

In diesen Fällen gilt: Ruf uns direkt an – wir finden so schnell wie möglich eine Lösung.

Dein LieblingsLachen im Notfall

Die meisten Probleme lassen sich unkompliziert beheben. Wenn du unsicher bist, ruf uns an – gemeinsam finden wir schnell die passende Lösung. So bleibt deine Behandlung ohne unnötige Unterbrechungen auf Kurs.

Für Wissensdurstige: Viele der kleinen Notfälle, die vorkommen können, und was du dann tun kannst, findest du hier: Fragen zur Zahnspange 

Die kieferorthopädische Behandlung ist eine Investition in euch selbst – aber oft mit eigenen Kosten verbunden. Je nach Versicherungsstatus gibt es unterschiedliche Wege der Abrechnung. Wir erklären dir hier ganz einfach, welche Möglichkeiten es gibt.

Ob gesetzlich oder privat versichert, mit oder ohne Zusatzversicherung – und je nach Art und Umfang der Behandlung: Die Abrechnung kann sehr unterschiedlich aussehen.

Wichtig zu wissen: Wir unterstützen dich gerne mit allen nötigen Unterlagen – aber ob und in welchem Umfang Leistungen von der jeweiligen Versicherung erstattet oder vom Finanzamt anerkannt werden, liegt nicht in unserer Hand.

Auch wenn keine Versicherung die Leistungen übernimmt, gibt es verschiedene Wege, eine gewünschte Behandlung umzusetzen. Wichtig ist, die Optionen rechtzeitig abzuklären. So behältst du volle Kostentransparenz und kannst die Behandlung wählen, die am besten zu dir und deinem LieblingsLachen passt.

Und ein Angebot von uns: Bei LieblingsLachen ist auf Wunsch auch eine zinsfreie Ratenzahlung möglich – so bleibt dein LieblingsLachen planbar und transparent.

In Deutschland haben wir das große Glück, dass die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen bezuschusst – das ist weltweit keineswegs selbstverständlich.

So funktioniert’s:

  • Die KFO-Praxis erstellt einen Behandlungsplan.
  • Dieser wird durch LieblingsLachen bei der Krankenkasse eingereicht.
  • Bei Genehmigung übernimmt die Krankenkasse 80 % der Kosten des Kassenplans, bei Geschwistern sogar 90 %
  • Nur die restlichen 20 % zahlen die Eltern vorerst selbst – diese werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung ebenfalls zurückerstattet.
  • Nicht enthalten im Kassenstandard sind moderne Extras wie digitale Abdrücke, Keramikbrackets oder Aligner. Auf Wunsch kannst du diese jederzeit zusätzlich als Privatleistung wählen.

Wichtig zu wissen: 

Wenn die Behandlung wegen mangelnder Mitarbeit abgebrochen werden muss, wird dies nicht als erfolgreicher Abschluss gewertet. In diesem Fall erstatten die gesetzlichen Krankenkassen den Eigenanteil nicht.

Bitte motiviere dein Kind und unterstütze es bei der täglichen Zahnspangen-Routine – wir helfen dabei natürlich mit! Gemeinsam erreichen wir das gewünschte Ergebnis: ein gesundes, schönes Lieblingslachen.

Achtung: Die Kasse übernimmt nur Leistungen, die als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ gelten. Zusätzliche sinnvolle Extras für dein Lieblingslachen (z. B. unsichtbare Bögen, spezielle Materialien, digitale Diagnostik, PZR) sind Privatleistungen.

Fachlich fundiert – für alle, die’s genau wissen wollen:
 Grabowski & Kundt¹ | Proffit et al.² (Evidenz zur gemeinsamen Behandlung von Zahnstellung und Muskelbalance bei myofunktionellen Störungen)
 Grabowski R.; Kundt G. (2005). Zusammenhang zwischen orofazialer Funktion und Fehlstellungen. Journal of Orofacial Orthopedics (J Orofac Orthop)
Proffit WR et al., Contemporary Orthodontics

Was zuerst? Logopädie oder Kieferorthopädie?

Die Antwort lautet: am besten beides – interdisziplinär und abgestimmt.
Eine logopädische Therapie kann in bestimmten Fällen nur dann nachhaltig wirken, wenn die Zunge funktionell arbeiten kann – was oft erst nach einer kieferorthopädischen Korrektur möglich ist. Umgekehrt bleibt eine Zahnkorrektur langfristig stabiler, wenn die Mundmuskulatur mittrainiert wird.

Deshalb empfehlen wir bei Bedarf gezielt eine logopädische Begleittherapie – besonders bei:

  • myofunktionellen Störungen (Zungenschieben, Mundatmung),
  • anhaltendem Lispeln oder Artikulationsproblemen,
  • offener Bisslage durch Habits (z. B. Daumenlutschen),
  • Schluckstörungen und Problemen mit der Zungenruhelage.

Fazit: Für eine klare Sprache und dein Lieblings Lachen

Als Fachpraxis für Kieferorthopädie sehen wir es als unsere Aufgabe, nicht nur Zahnstellungen zu korrigieren, sondern auch die Grundlage für eine gesunde Sprachentwicklung zu schaffen. Die enge Zusammenarbeit mit Logopäd:innen ermöglicht eine ganzheitliche Therapie, die deinem Kind dabei hilft, deutlich zu sprechen, sicher zu kommunizieren – und mit Freude zu Lachen.

Eine passende Zahnzusatzversicherung ist eine clevere Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sorgt dafür, dass du und deine LieblingsMenschen bestehende Möglichkeiten zur Zahngesundheit häufiger und sorgenfreier wahrnehmen.

  • Prophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigungen) wird dadurch regelmäßiger genutzt.
  • Zusatzleistungen, die die GKV nicht übernimmt – etwa ästhetische Brackets, Aligner oder digitale Abformungen – können abgesichert sein.
  • Manche Tarife übernehmen sogar gesamte Behandlungen, wenn die Krankenkasse gar nichts zahlt, z. B. bei Erwachsenen oder bei geringeren Fehlstellungen.

Wichtig zu wissen: Die Versicherung muss vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden abgeschlossen sein – sonst besteht in der Regel kein Anspruch. Und Vorsicht: Angebote ohne Wartezeit klingen verlockend, sind aber meist durch niedrige Höchstgrenzen stark eingeschränkt.

Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme stark vom individuellen Tarif ab. In den meisten Fällen sind die Leistungen umfangreicher als bei der gesetzlichen Krankenkasse – wie viel tatsächlich übernommen wird, richtet sich aber nach deinem persönlichen Vertrag.

  • Ablauf: Wir erstellen für dich einen Heil- und Kostenplan nach GOZ/GOÄ (Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte).
  • Einreichen: Es ist sinnvoll, diesen Plan vor Behandlungsbeginn bei deiner Versicherung einzureichen, um Klarheit über die Erstattung zu haben.
  • Vertrag: Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen dir und unserer Praxis. Du erhältst die Rechnungen – deine Versicherung erstattet dir anschließend die Leistungen, die in deinem Tarif vorgesehen sind. Auch hier kann es Leistungen geben, die du selber trägst.

Wenn du deine kieferorthopädische Behandlung selbst finanzierst, kannst du diese in vielen Fällen bei der Steuer geltend machen. Das funktioniert über die Regelung der „außergewöhnlichen Belastungen“ (§ 33 EStG). Damit erkennt das Finanzamt medizinisch notwendige Ausgaben an, die über das hinausgehen, was im Alltag üblich ist. Die GOZ-Rechnung reicht in der Regel als Nachweis.

Was absetzbar ist:

  • Behandlungskosten (GOZ-Rechnungen der Praxis)
  • Hilfsmittel wie Retainer oder Schienen
  • Fahrtkosten zur Praxis (Kilometerpauschale)
  • ggf. ärztlich verordnete Zusatzkosten

Welche Nachweise du brauchst:

  • Rechnungen und Zahlungsbelege
  • ggf. ein Attest oder unseren Heil- und Kostenplan
  • Fahrtenbuch oder Kilometerangaben für Praxisfahrten

Wichtige Grenze:

Das Finanzamt berücksichtigt außergewöhnliche Belastungen nur, wenn sie deine sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese Grenze hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.

Einfaches Prinzip:
KFO-Kosten – Belastungsgrenze = steuerlich absetzbarer Betrag

Alles, was über deiner persönlichen Belastungsgrenze liegt, kannst du beim Finanzamt angeben und damit deine Steuerlast mindern.

Ablauf:

  1. Du erhältst von uns vorab einen individuellen Heil- und Kostenplan nach GOZ/GOÄ
  2. Nach deiner Zustimmung und Klärung beginnen wir die Behandlung.
  3. Du erhältst von uns deine Rechnungen, abhängig von den durchgeführten Leistungen
  4. Du sammelst zusätzlich Quittungen für Hilfsmittel, Fahrtkosten oder andere relevante Ausgaben.
  5. In deiner Steuererklärung trägst du die Ausgaben im Bereich „außergewöhnliche Belastungen“ ein.
  6. Du reichst alle Belege mit ein (digital oder in Papierform, je nach Finanzamt).
  7. Das Finanzamt prüft die Unterlagen, zieht deine zumutbare Eigenbelastung ab und berücksichtigt den darüberliegenden Betrag steuermindernd.

So ist deine Investition in dein LieblingsLachen auch steuerlich ein Gewinn.

LieblingsLachen-Tipp:

Für die genauen steuerlichen Aspekte und deine individuelle Situation wende dich bitte an deine:n Steuerberater:in – so bist du auf der sicheren Seite.

Die meisten wissen gar nicht, dass es neben der klassischen Abrechnung über die Krankenkasse auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit gibt, eine kieferorthopädische Behandlung als Privatpatient in Anspruch zu nehmen – das Kostenerstattungsprinzip (§ 13 Abs. 2 SGB V) macht dies möglich.

Grundsätzlich gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip: dabei rechnet die Praxis über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ab. Entscheidest du dich jedoch vor Behandlungsbeginn für das Kostenerstattungsprinzip, schließt du wie jeder Privatpatient mit uns einen Behandlungsvertrag, der genau das enthält, was dir wichtig ist.

So läuft es ab, wenn du dich dafür entscheidest, bei uns ein Privatpatient zu sein:

  1. Antrag bei deiner Krankenkasse:
    Du musst vor der Behandlung schriftlich erklären, dass du das Kostenerstattungsprinzip wählst. Ohne diesen Antrag ist es nicht möglich.
  2. Kostenvoranschlag: Wir erstellen dir vorab einen individuellen Heil- und Kostenplan nach GOZ. Diesen kannst du bei deiner Krankenkasse einreichen, um nachzufragen, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist. Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen versuchen, das Kostenerstattungsprinzip zu vermeiden. Um das zu erreichen, raten sie ihren Versicherten davon ab und äußern sich in der Regel nur sehr vage zur Höhe einer möglichen Erstattung.
  3. Privatrechnung: Die Praxis stellt dir die Behandlungskosten nach GOZ in Rechnung. Du bezahlst diese zunächst selbst.
  4. Einreichen bei der Krankenkasse: Du reichst die Rechnungen zusammen mit den Zahlungsnachweisen bei deiner Krankenkasse ein.
  5. Erstattung: Die Krankenkasse erstattet dir die Kosten, die sie auch im Sachleistungsprinzip übernommen hätte. In manchen Fällen kommt es vor, dass Krankenkassen auf diesem Weg sogar Leistungen übernehmen, die im regulären GKV-Verfahren nicht bezahlt würden – etwa bei leichteren Fehlstellungen oder bei Erwachsenen. Es ist wahrscheinlich, dass die GOZ-Sätze nicht vollständig erstattet werden. Aber auch beim normalen GKV-Weg fallen für bestimmte Extras, wie Zahnreinigungen und digitale Abformungen immer Zuzahlungen an. Der Unterschied ist, dass beim Kostenerstattungsprinzip alle Leistungen zunächst privat abgerechnet werden und die Erstattung durch die Krankenkasse variabler für dich ist.

So hast du auch als gesetzlich Versicherte:r die Chance, zusätzliche Spielräume zu nutzen für dein LieblingsLachen.

Kieferorthopädie bedeutet weit mehr als „gerade Zähne fürs schöne Lachen“. Im Mittelpunkt stehen immer Gesundheit, Funktion und langfristige Stabilität.

Immer wieder hört man Kritik, dass es in der Kieferorthopädie „keine hochwertigen Studien“ gäbe. Gemeint sind damit die sogenannten Level-1-Studien – das höchste Niveau wissenschaftlicher Evidenz. Diese Studienform heißt Doppelblindstudie und wird in der Medizin als Goldstandard betrachtet.

Dabei werden zwei Gruppen miteinander verglichen:

  • Eine Gruppe bekommt eine Behandlung, die andere nicht.
  • Weder die Patient:innen noch die Behandler:innen wissen, wer in welcher Gruppe ist.

Übersetzten wir das mal für eine kieferorthopädische Behandlung:

  • Du bekommst per Losverfahren eine Zahnspange – oder eben nicht.
  • Weder du noch wir als Behandler:innen wissen, ob du eine Spange trägst.

Jeder, der schon einmal selbst eine Zahnspange hatte oder auch nur gesehen hat, dass jemand eine trägt, weiß: Das lässt sich nicht verbergen.

Im Gegensatz zu Tabletten, wo man nicht erkennt, ob man ein Placebo oder der Wirkstoff bekommt, ist eine Zahnspange sichtbar, spürbar und für alle Beteiligten eindeutig.

Das Studiendesign ist hier also gar nicht anwendbar!

Stattdessen gibt es eine sehr große Studienlage auf anderen wissenschaftlichen Ebenen, die die Wirksamkeit und den medizinischen Nutzen der Kieferorthopädie belegen:

  • Bessere Mundhygiene: Schief oder eng stehende Zähne lassen sich schwieriger reinigen. Das Risiko für Karies, Zahnstein und Parodontitis steigt deutlich. Durch eine Korrektur der Zahnstellung wird die Pflege einfacher und wirksamer – ein wichtiger Beitrag für Zahngesundheit bis ins hohe Alter.
  • Gesunder Zahnhalteapparat: Durch eine gleichmäßige Belastung beim Kauen werden Zahnfleisch und Kieferknochen geschont. Das senkt das Risiko für Entzündungen (Parodontitis) und sorgt dafür, dass Zähne länger stabil im Mund bleiben.
  • Kiefergelenk & Muskulatur: Eine falsche Bisslage kann zu Überlastungen im Kiefergelenk führen – mit Folgen wie Knacken, Schmerzen, Verspannungen im Kopf- und Nackenbereich. Eine kieferorthopädische Behandlung kann solche Fehlbelastungen ausgleichen und Beschwerden vorbeugen.
  • Funktionelle Aspekte: Richtig stehende Zähne und eine stabile Bisslage verbessern die Kaufunktion, die Sprachentwicklung und sogar das Schluckmuster. Das wirkt sich auch auf die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden aus.
  • Zahnverlust vorbeugen: Wenn Zähne schief stehen oder ungleichmäßig belastet werden, kommt es schneller zu Abnutzungen, Rissen oder Lockerungen. Durch die Korrektur wird der Druck gleichmäßig verteilt – so können Zähne langfristig erhalten werden.
  • Ganzheitlicher Einfluss: Immer mehr Studien zeigen Zusammenhänge zwischen Zahn- und Kieferfehlstellungen und allgemeinen Gesundheitsproblemen, etwa bei Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Haltungsproblemen.

Kurz gesagt: Kieferorthopädie ist keine reine Schönheitskorrektur, sondern eine sinnvolle medizinische Maßnahme, die Gesundheit, Funktion und Lebensqualität nachhaltig verbessert. Dass sie außerdem auch der Schönheit dient, nehmen wir als Lieblings-Nebenwirkung der Welt gerne mit!

Wenn es um die kieferorthopädische Behandlung geht, ist die Wahl des richtigen Behandlers entscheidend. Denn nicht jede Praxis, die „Kieferorthopädie“ anbietet, verfügt über dieselbe Ausbildung und Spezialisierung.

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie – was bedeutet das eigentlich?

Ein Fachzahnarzt oder eine Fachzahnärztin für Kieferorthopädie hat nach dem Zahnmedizinstudium eine zusätzliche 3- bis 4-jährige Vollzeit-Weiterbildung an einer Universitätsklinik oder spezialisierten Fachpraxis durchlaufen. Diese intensive Ausbildung ist staatlich geregelt und schließt mit einer Facharztprüfung ab.

Mehr Wissen, mehr Erfahrung, mehr Sicherheit für deine Behandlung.

Zahnarzt mit Curriculum oder Master – was ist der Unterschied?

Ein „Curriculum Kieferorthopädie“ oder ein „Master of Science Kieferorthopädie“ ist kein Facharzttitel. Dabei handelt es sich meist um Teilzeit-Fortbildungen, die berufsbegleitend an Wochenenden über einen Zeitraum von einigen Monaten bis zu zwei Jahren stattfinden. Es fehlt die tägliche, praktische Anwendung und die Tiefe einer spezialisierten Fachausbildung.

Was bedeutet das für dich als Patient oder Elternteil?

  • Höheres Ausbildungsniveau
    Fachzahnärzt:innen lernen tagtäglich unter Supervision in der Klinik oder Fachpraxis – über Jahre hinweg. Curriculumsteilnehmer:innen haben meist nur begrenzten Patientenkontakt.
  • Größere Behandlungskompetenz
    Durch tausende Behandlungsstunden kennen Fachzahnärzt:innen auch seltene Zahn- und Kieferfehlstellungen – und wie man sie sicher korrigiert.
  • Höhere Qualität, bessere Langzeitergebnisse
    Fachzahnärzte folgen evidenzbasierten Standards und bieten individuell angepasste Therapien auf aktuellem wissenschaftlichen Stand.

Besser für deine Kinder

Gerade im Kindes- und Jugendalter ist es besonders wichtig, das Kieferwachstum fachgerecht zu begleiten – denn hier wird der Grundstein für eine gesunde Zahn- und Kieferentwicklung gelegt. Eine frühzeitige, gezielte Steuerung durch eine Fachzahnärztin oder einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie kann spätere Probleme oft vermeiden.

Besser für dich

Auch im Erwachsenenalter lohnt sich eine fachlich fundierte Einschätzung: Oft genügt es nicht, nur einzelne Zähne zu begradigen. Häufig fällt dem ungeübten Auge erst nach der Korrektur weniger Zähne auf, dass die Stellung der restlichen Zähne stört oder funktionelle Probleme verursacht. Eine ganzheitliche Betrachtung von Anfang an spart daher nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für nachhaltige, ästhetisch und funktional überzeugende Ergebnisse.

Vertraue auf höchste fachliche Qualifikation, modernste Technik und ganzheitliches Denken – für dein eigenes gesundes, funktionales und schönes LieblingsLachen.

Vertraue auf echte Spezialisierung – für dein LieblingsLachen.

Bei uns bist du in den Händen einer erfahrenen Fachzahnärztin für Kieferorthopädie – mit langjähriger universitärer Ausbildung, modernster Diagnostik und dem Anspruch, für jedes Kind und jeden Erwachsenen das schönste Lieblings Lachen zu erreichen.

Tipp für Eltern:

Frage bei der Kieferorthopädie immer gezielt nach dem Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ – dieser ist geschützt und nur mit einer staatlich anerkannten Weiterbildung erlaubt.

Praxisstart nicht verpassen

Dein LieblingsLachen ist greifbar nah. Lasse dich ganz einfach für einen Termin bei deiner Kieferorthopädin in Düsseldorf  vormerken und schreib uns eine E-Mail – dann finden wir den passenden Termin.